Projektbeschrieb
Nach Art. 31 und 39 ff. Strassengesetz Kanton SG (StrG) ist für Neubau, Ausbau oder Korrektionen von Strassen (Wegen) das Planverfahren nach diesem Gesetz durchzuführen, welches das Baubewilligungsverfahren ersetzt.
Im Gebiet Unterer Kreuzacker musste die Gemeindestrasse 3. Klasse von der Einmündung Rütistrasse bis zum Grundstück Kat. 593J auf einerLänge von ca. 110 Meter umverlegt werden.